Geblitzt auf der B38 an der Kreuzung Weinheim Saukopftunnel – Bußgeld nicht einfach hinnehmen: Jetzt Einspruch prüfen lassen

Beitrag vom Keine Kommentare

Die Messstelle B38 an der Kreuzung Weinheim Saukopftunnel liegt – wie ihre Bezeichnung erkennen lässt – an der Bundesstraße 38 und ist zugleich einer Kreuzung in Weinheim zugeordnet, benannt nach dem Saukopftunnel. Damit handelt es sich um einen Kontrollpunkt im Bereich einer Bundesstraße, der über die Ortsangabe Weinheim eindeutig verortet ist. Mehr als diese Einordnung gibt die Benennung nicht belastbar her; dennoch zeigt die Praxis, dass gerade Messstellen an stark frequentierten Knotenpunkten wie der Messstelle B38 an der Kreuzung Weinheim Saukopftunnel für Betroffene schnell erhebliche Konsequenzen haben können, weil schon einzelne km/h über dem Erlaubten zu Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot führen.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist dabei weniger der Vorwurf an sich als vielmehr die Qualität der Messung entscheidend. Denn Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar als standardisierte Verfahren, sind aber keineswegs unfehlbar. Fehler entstehen typischerweise nicht „aus dem Nichts“, sondern an konkreten Stellen der Messkette: bei der Geräteaufstellung, bei der Ausrichtung, bei Bedienvorgängen, bei der Dokumentation oder im Zusammenspiel zwischen Messgerät, Auswerte-Software und den Umgebungsbedingungen. Selbst wenn ein Messgerät geeicht ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die konkrete Messung im Einzelfall gerichtsfest ist. In Bußgeldverfahren zeigt sich immer wieder, dass formale oder technische Schwachstellen erst dann sichtbar werden, wenn die Unterlagen konsequent geprüft und die Messung rekonstruiert wird.

Ein zentraler Punkt ist die Nachprüfbarkeit. Betroffene haben regelmäßig erst durch Akteneinsicht die Möglichkeit zu beurteilen, ob die Messung plausibel ist: Messprotokoll, Schulungsnachweise, Eichschein, Geräte- und Falldaten, Wartungs- und Reparaturhinweise sowie – soweit vorhanden – Rohmessdaten und Bildmaterial. Gerade an einer Messstelle wie der Messstelle B38 an der Kreuzung Weinheim Saukopftunnel, die lediglich über die Bezeichnung als Bundesstraße und Kreuzungsbereich beschrieben ist, kann man ohne Aktenkenntnis nicht seriös beurteilen, ob die Messung korrekt vorbereitet und durchgeführt wurde. Genau hier setzt die sachverständige Überprüfung an: Messfehler lassen sich durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachweisen, indem sie die Messunterlagen, die technische Konfiguration und die Auswertung auf Abweichungen, Plausibilitätsbrüche oder dokumentationsrelevante Lücken untersuchen.

In der anwaltlichen Praxis hat sich gezeigt, dass eine solche Prüfung häufig den entscheidenden Unterschied macht. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt nach eigenen Standards jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Dr. Bunzel arbeitet bundesweit, unterhält Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und stützt seine Strategie auf Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Diese Erfahrung ist insbesondere deshalb relevant, weil Messfehler nicht immer offensichtlich sind: Manchmal liegt der Ansatzpunkt in einer fehleranfälligen Bediensequenz, manchmal in Widersprüchen zwischen Protokoll und Falldatei, manchmal in einer Auswertung, die technische Annahmen trifft, die sich anhand der Daten nicht sauber belegen lassen.

Wichtig ist zudem der Kostenaspekt, weil viele Betroffene eine technische Begutachtung zunächst scheuen. In der Regel werden die Kosten der sachverständigen Überprüfung von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen, sofern ein entsprechender Verkehrsrechtsschutz besteht und eine Deckungszusage eingeholt wird. Das schafft die Voraussetzung, die Messung nicht nur „gefühlt“ anzuzweifeln, sondern fachlich fundiert überprüfen zu lassen. Gerade bei drohendem Fahrverbot oder Punkten ist diese Herangehensweise sachgerecht: Nicht jede Messung ist angreifbar, aber jede Messung ist überprüfbar – und nur eine Prüfung im Einzelfall zeigt, ob sich Ansatzpunkte für eine Verteidigung ergeben.

Für Betroffene ist außerdem bedeutsam, dass die Verteidigung nicht bei der Technik stehen bleibt. Selbst wenn sich kein klassischer Messfehler nachweisen lässt, können verfahrensrechtliche Fragen eine Rolle spielen: Wurden Unterlagen vollständig herausgegeben? Ist die Beweisführung schlüssig? Sind Fristen gewahrt? Wurde korrekt angehört? Das ändert nichts daran, dass der technische Teil häufig der Dreh- und Angelpunkt ist, weil sich darüber die Verlässlichkeit der Messung insgesamt beurteilen lässt. Dass Dr. Bunzel jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen lässt, ist daher weniger „Zusatzleistung“ als konsequente Grundlage einer professionellen Verteidigungsstrategie.

Wenn Sie an der Messstelle B38 an der Kreuzung Weinheim Saukopftunnel geblitzt wurden, ist eine frühzeitige Prüfung sinnvoll, bevor sich Verteidigungsmöglichkeiten durch Fristablauf oder fehlende Anträge verengen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und nutzen Sie am besten die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, damit die Unterlagen zügig ausgewertet und die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüft werden kann.

Stellen Sie hier eine unverbindliche Online-Anfrage, um Ihren Fall zu prüfen!

Geblitzt an dieser Messstelle? Lassen Sie nicht zu, dass ein Messfehler Sie den Führerschein kostet. Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden!

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Super – das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

💡 Gut zu wissen: Auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung lässt sich Ihr Fall oft noch absichern – es gibt die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen, die auch ein bereits laufendes Bußgeldverfahren abdeckt. Wir erklären Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie das geht.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

🔒 Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Hier können Sie diesen Beitrag kommentieren:

zur Startseite