Geblitzt auf der A13 km 113,3 bei Ortrand Dresden – Lassen Sie Messfehler prüfen und Bußgeld nicht hinnehmen

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Die Messstelle A13 km 113,3 bei Ortrand Dresden ist bereits ihrer Bezeichnung nach eindeutig einer Autobahn zuzuordnen: Die A13 ist eine Bundesautobahn, der Kilometerwert 113,3 konkretisiert die Position auf der Strecke, und „bei Ortrand Dresden“ verortet den Abschnitt regional. Mehr lässt sich aus der Benennung seriös nicht ableiten – weder zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit noch zur konkreten Bau- oder Verkehrssituation. Für Betroffene ist jedoch gerade diese klare Zuordnung wichtig, weil Autobahnmessungen in der Praxis regelmäßig Gegenstand juristischer und technischer Überprüfungen sind, wenn ein Bußgeldbescheid auf einer Geschwindigkeitsmessung basiert.

Wer an der Messstelle A13 km 113,3 bei Ortrand Dresden erfasst wurde, sollte wissen: Die Feststellung einer Geschwindigkeit ist kein „unfehlbarer“ Vorgang. Auch bei standardisierten Messverfahren können Fehler entstehen – nicht zwingend, weil einzelne Personen „falsch“ arbeiten, sondern weil Messsysteme nur unter bestimmten Voraussetzungen verlässliche Ergebnisse liefern. In Verfahren rund um Geschwindigkeitsverstöße zeigt sich immer wieder, dass Abweichungen durch eine Vielzahl technischer und organisatorischer Faktoren begünstigt werden können. Entscheidend ist daher nicht die pauschale Annahme, ein Messwert sei automatisch korrekt, sondern die Frage, ob im konkreten Einzelfall alle Voraussetzungen eingehalten wurden und ob die Messung nachvollziehbar dokumentiert ist.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht stehen dabei typische Ansatzpunkte im Fokus: die ordnungsgemäße Geräteeichung und deren Nachweis, die Einhaltung von Bedienvorgaben, die Vollständigkeit der Messunterlagen sowie die Frage, ob die Messdaten eine nachträgliche Plausibilitätskontrolle überhaupt ermöglichen. Gerade die Verteidigung in Bußgeldverfahren hängt häufig daran, ob Rohmessdaten, Statistikdateien oder sonstige Auswerte- und Protokolldaten verfügbar sind und ob diese eine unabhängige Prüfung zulassen. Fehlen Unterlagen oder bleiben Dokumentationslücken, kann dies die Beweiskraft der Messung schwächen. Ebenso können sich Auffälligkeiten aus Messreihen, aus der Zuordnung eines Messwerts zu einem Fahrzeug oder aus der Auswertung selbst ergeben. Solche Punkte sind selten „auf den ersten Blick“ erkennbar – sie müssen systematisch herausgearbeitet werden.

Hier kommt die technische Überprüfung ins Spiel: Messfehler lassen sich in vielen Fällen durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachweisen. Diese Gutachter prüfen nicht nur abstrakt, ob ein Gerät grundsätzlich zugelassen ist, sondern ob die konkrete Messung im konkreten Verfahren den technischen und formalen Anforderungen standhält. Genau diese Einzelfallprüfung ist bei Messstellen wie der A13 typischerweise relevant, weil die rechtlichen Konsequenzen – Bußgeld, Punkte, mitunter auch ein Fahrverbot – erheblich sein können und sich eine belastbare Verteidigungsstrategie meist nur auf Basis einer fundierten Akten- und Messdatenanalyse entwickeln lässt.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt deshalb nach seiner Arbeitsweise jeden Fall durch einen solchen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Er arbeitet aus Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Diese Kombination aus juristischer Routine und technischer Kontrolle ist im Verkehrsrecht besonders bedeutsam: Während die Akte rechtlich bewertet wird (etwa zur Beweisführung, zu Fristen oder zur Fahreridentifizierung), kann der Sachverständige die Messung selbst auf Schwachstellen untersuchen. Erst das Zusammenspiel beider Ebenen entscheidet häufig darüber, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat oder ob eine andere Verfahrensstrategie sinnvoller ist.

Ein weiterer Punkt, der Betroffene häufig zögern lässt, sind die Kosten einer solchen Überprüfung. In der Praxis werden die Kosten für die anwaltliche Vertretung und die sachverständige Begutachtung in der Regel von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen, sofern eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzdeckung besteht. Das ist mehr als eine Formalie: Gerade weil die technische Analyse den Kern möglicher Messfehler betrifft, sollte sie nicht aus Kostengründen unterbleiben. Wer sich gegen einen Bescheid wehren möchte, braucht eine Prüfung, die sowohl die rechtliche als auch die messtechnische Seite abdeckt.

Auch für Vorgänge an der Messstelle A13 km 113,3 bei Ortrand Dresden gilt daher: Ein Bußgeldbescheid ist kein Endpunkt, sondern zunächst eine Behauptung, die überprüft werden kann. Ob die Messung tragfähig ist, zeigt sich erst nach Akteneinsicht und technischer Auswertung. Wer hier vorschnell zahlt, verzichtet häufig auf die Möglichkeit, Unstimmigkeiten aufzudecken – und damit auf eine Verteidigung, die im Einzelfall berechtigt sein kann.

Wenn Sie an der Messstelle A13 km 113,3 bei Ortrand Dresden geblitzt wurden, kann es sinnvoll sein, zeitnah Kontakt zu Dr. Bunzel aufzunehmen. Nutzen Sie dafür am besten die Online-Anfrage auf dieser Seite: So können die ersten Informationen strukturiert übermittelt werden, damit anschließend Akteneinsicht beantragt und die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik geprüft werden kann.

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