Geblitzt auf der A13 km 62,19 bei AD Spreewald – Bußgeld nicht hinnehmen, sondern Einspruch prüfen!

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Die Messstelle A13 km 62,19 bei AD Spreewald ist bereits ihrer Bezeichnung nach eindeutig im Kontext der Autobahn 13 zu verorten und liegt am Autobahndreieck Spreewald. Wer hier in eine Geschwindigkeitskontrolle gerät, sieht sich typischerweise mit einem standardisierten Messverfahren konfrontiert – und damit mit der verbreiteten Annahme, das Ergebnis sei automatisch korrekt. Gerade an Autobahnen wie der A13 werden Messungen jedoch häufig unter Bedingungen durchgeführt, die juristisch und technisch eine genaue Prüfung verdienen: hohe Verkehrsdichte, wechselnde Verkehrssituationen und die Notwendigkeit einer eindeutigen Fahrzeugzuordnung sind Faktoren, die in Bußgeldverfahren regelmäßig eine Rolle spielen, ohne dass man dafür konkrete örtliche Details kennen muss.

In der Praxis zeigt sich: Ein Messfoto und ein Zahlenwert sind noch kein Beweis dafür, dass die Messung im Einzelfall fehlerfrei war. Zwar gelten viele Verfahren als „standardisiert“, doch das bedeutet nicht „unangreifbar“. Messfehler entstehen nicht nur durch das Messgerät selbst, sondern ebenso durch Bedienung, Dokumentation und die Einhaltung der Vorgaben, die für Aufbau, Ausrichtung und Auswertung gelten. In Akten finden sich immer wieder Ansatzpunkte: unvollständige Unterlagen, fehlende Nachweise zur Gerätekonfiguration, nicht nachvollziehbare Zuordnungen bei mehreren Fahrzeugen oder Unklarheiten, ob alle Verfahrensschritte exakt nach Herstellervorgaben und den einschlägigen Richtlinien umgesetzt wurden. Gerade deshalb ist eine Verteidigung im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht häufig weniger eine Frage „gestehen oder bestreiten“, sondern eine Frage der überprüfbaren Messgrundlagen.

Wer an der Messstelle A13 km 62,19 bei AD Spreewald geblitzt wurde, sollte zudem wissen, dass die Beurteilung der Messrichtigkeit nicht bei einer allgemeinen Plausibilitätsbetrachtung stehen bleiben darf. Entscheidend ist die technische Rekonstruktion: Wurden die notwendigen Toleranzen korrekt berücksichtigt? Ist die Messreihe vollständig dokumentiert? Sind Wartungs- und Eichnachweise vorhanden und passen sie zum relevanten Zeitraum? Gibt es Auffälligkeiten in den Rohmessdaten oder in der Auswertung? Solche Fragen lassen sich nicht „aus dem Bauch heraus“ beantworten, sondern nur durch eine fachkundige Analyse. Genau hier liegt der Kern moderner Verteidigung: Messfehler sind nachweisbar – aber regelmäßig nur dann, wenn ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik die Unterlagen professionell auswertet.

In diesem Zusammenhang ist Dr. Maik Bunzel zu nennen, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Er arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Diese Routine ist in Messverfahren besonders relevant, weil sich wiederkehrende Schwachstellen oft erst im Zusammenspiel aus Aktenkenntnis, technischer Detailprüfung und prozessualem Vorgehen zeigen. Dr. Bunzel lässt nach eigener Vorgehensweise jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Mess- und Verfahrensfehler belastbar zu identifizieren. Für Betroffene ist zudem wichtig: Die Kosten dieser sachverständigen Überprüfung werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen. Damit wird eine technische Kontrolle der Messung auch dann realistisch, wenn man selbst keine hohen Auslagen riskieren möchte.

Dass eine Messstelle wie A13 km 62,19 bei AD Spreewald in einem Bußgeldbescheid auftaucht, heißt daher nicht, dass das Verfahren zwangsläufig „durchläuft“. Häufig entscheidet die Aktenlage: Welche Unterlagen wurden tatsächlich herausgegeben? Sind die Daten vollständig und auswertbar? Wurden Einwände zur Messung substantiiert geprüft oder nur pauschal zurückgewiesen? Auch prozessual gibt es typische Stellschrauben – etwa die Frage, ob die Verteidigung Zugang zu den relevanten Messdaten und Unterlagen erhält, um überhaupt eine effektive Kontrolle zu ermöglichen. Gerade weil Gerichte bei standardisierten Verfahren zunächst von der Richtigkeit ausgehen, ist die sachverständige Prüfung ein zentraler Weg, um konkrete Zweifel zu begründen und gerichtlich verwertbar zu machen.

Wenn Sie an der Messstelle A13 km 62,19 bei AD Spreewald geblitzt wurden, kann es sich lohnen, den Vorgang zeitnah prüfen zu lassen – insbesondere mit Blick auf Fristen und die Möglichkeit, frühzeitig vollständige Unterlagen anzufordern. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; am einfachsten nutzen Sie dafür die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, damit die Prüfung strukturiert angestoßen und – sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht – die Kostenübernahme für die sachverständige Auswertung geklärt werden kann.

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