Geblitzt auf der A46 km 65.114, Neuss – Nehmen Sie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht einfach hin!

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Wer auf der A46 bei Neuss unterwegs ist, passiert bei Kilometer 65.114 eine Messstelle, die vielen Betroffenen erst durch den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid bewusst wird. Der Abschnitt liegt in einem verkehrlich stark beanspruchten Bereich mit typischen Wechselwirkungen aus Pendlerverkehr, dichter Auffahrtssituation und wechselnden Geschwindigkeitsniveaus. Gerade dort, wo sich Verkehrsströme verdichten und Fahrer ihre Geschwindigkeit anpassen, werden Messungen häufig als „klarer Fall“ empfunden. Aus verkehrsrechtlicher Sicht lohnt jedoch ein genauer Blick: Nicht jede Messung ist so belastbar, wie sie auf den ersten Eindruck erscheint.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Fehleranfälligkeit technischer Verkehrsüberwachung unterschätzt wird. Zwar arbeiten moderne Geräte in standardisierten Verfahren, doch „standardisiert“ bedeutet nicht „unfehlbar“. Messfehler können aus unterschiedlichen Quellen stammen: aus der konkreten Aufstellung des Geräts, aus ungünstigen Messbedingungen, aus der Zuordnung des gemessenen Wertes zum richtigen Fahrzeug oder aus formalen Defiziten in der Dokumentation. An Messstellen wie A46 km 65.114, Neuss, an denen häufig mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich sind oder sich Fahrstreifenwechsel und Abstandsverkürzungen ergeben, rückt insbesondere die Frage der eindeutigen Zuordnung in den Vordergrund. Schon kleine Unklarheiten können die Verwertbarkeit der Messung beeinträchtigen.

Ein häufiger Ansatzpunkt ist die korrekte Einrichtung und Ausrichtung des Messsystems. Bei vielen Messverfahren ist die Einhaltung bestimmter Parameter zwingend: Aufstellhöhe, Winkel, Abstand zur Fahrbahn, Ausrichtung zur Fahrtrichtung und die Einhaltung der Hersteller- und Bedienvorgaben. Abweichungen wirken sich nicht immer sofort sichtbar aus, können aber Messwertabweichungen begünstigen. Hinzu kommt, dass Messgeräte regelmäßig geeicht sein müssen und die Eichgültigkeit sowie die Geräteseriennummern sauber dokumentiert werden müssen. Auch Softwarestände, Updates oder Konfigurationsänderungen können relevant werden, wenn sie nicht nachvollziehbar in den Unterlagen abgebildet sind. In Bußgeldverfahren entscheidet häufig nicht ein einzelner „großer Fehler“, sondern eine Kette kleiner Unstimmigkeiten, die zusammen Zweifel an der Messrichtigkeit begründen.

Besonders bedeutsam ist außerdem die Frage, ob die Messung im konkreten Einzelfall als sogenanntes standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf. Der Begriff wird im juristischen Alltag oft verkürzt verstanden: Er erleichtert der Behörde und dem Gericht die Beweisführung, entbindet aber nicht von der Pflicht, bei konkreten Anhaltspunkten für Fehler genauer hinzusehen. Genau hier setzt die sachverständige Überprüfung an. Sachverständige für Verkehrsmesstechnik können anhand der Messdateien, der Falldatensätze, der Bild- bzw. Videodokumentation sowie der Gerätelogfiles prüfen, ob das Messergebnis plausibel ist, ob die Zuordnung zum Fahrzeug tragfähig ist und ob die Bedien- und Aufstellvorgaben eingehalten wurden. Je nach Messsystem werden dabei auch Auswerteparameter und Toleranzfragen bewertet. Diese technische Prüfung ist in vielen Fällen der Schlüssel, um Messfehler belastbar nachzuweisen – nicht nur als Vermutung, sondern nachvollziehbar und gerichtsfest.

Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass eine solche Prüfung nicht „ins Blaue hinein“ erfolgt, sondern strukturiert und anhand der Aktenlage. Rechtsanwälte beantragen hierfür regelmäßig Akteneinsicht und – soweit erforderlich – die Herausgabe bzw. Bereitstellung der digitalen Messdaten. Erst auf dieser Grundlage lässt sich seriös beurteilen, ob sich ein Einspruch trägt. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt Messfälle routinemäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, bevor eine abschließende Strategie festgelegt wird. Er arbeitet über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Diese Kombination aus juristischer Einordnung und technischer Detailprüfung ist in Messverfahren besonders relevant, weil sich viele Angriffspunkte nicht aus dem Bußgeldbescheid selbst, sondern erst aus den Messunterlagen und Datensätzen ergeben.

Ein weiterer Aspekt, der häufig übersehen wird, betrifft die Verfahrensdokumentation: Schulungsnachweise der Messbeamten, Messprotokolle, Geräteeichscheine, Standortdokumentationen und Hinweise auf Besonderheiten am Tattag. Fehlt hier etwas oder ist die Akte lückenhaft, kann das die Beweisführung schwächen. Ebenso können äußere Einflüsse eine Rolle spielen, etwa ungünstige Lichtverhältnisse, Reflexionen, Witterungseinflüsse oder verdeckende Fahrzeuge, die die Messung oder die Bildauswertung beeinflussen. Gerade bei stark befahrenen Streckenabschnitten ist zudem die Frage relevant, ob mehrere Fahrzeuge im Messfeld waren und ob das Messsystem die Zuordnung zweifelsfrei abbildet. Ein Sachverständiger prüft solche Konstellationen nicht nur anhand von Einzelbildern, sondern anhand der technischen Messlogik und der gespeicherten Parameter.

Viele Betroffene schrecken vor einer technischen Überprüfung aus Kostengründen zurück. In der Praxis ist das jedoch häufig unbegründet: Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden die Kosten für die anwaltliche Vertretung und die sachverständige Überprüfung in aller Regel übernommen, sofern die Deckungszusage erteilt wird. Das ist bedeutsam, weil gerade die sachverständige Auswertung – also das methodische „Gegenprüfen“ der Messung – den Unterschied zwischen bloßem Zweifel und einem belastbaren Einwand ausmachen kann. Dr. Bunzel veranlasst diese Prüfung in geeigneten Fällen konsequent und klärt im Rahmen der Mandatsaufnahme üblicherweise auch die Frage der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, damit Betroffene nicht ohne Planungssicherheit in ein Verfahren gehen.

Wenn Sie an der Messstelle A46 km 65.114, Neuss geblitzt wurden, sollte die Messung nicht vorschnell als unumstößlich hingenommen werden. Gerade bei Messungen in verkehrsdichten Bereichen können technische und dokumentarische Schwachstellen vorliegen, die erst durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik sichtbar werden. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; die Nutzung der Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com ist dafür der unkomplizierteste Weg, um die relevanten Daten zu übermitteln und eine erste Einschätzung auf Basis der Aktenlage und der technischen Prüfmöglichkeiten zu erhalten.

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