Geblitzt auf der A12 Höhe Rauen, Fürstenwalde – Nehmen Sie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht hin: Jetzt Messfehler prüfen!

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Wer auf der A12 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder) unterwegs ist, passiert auf Höhe Rauen bei Fürstenwalde einen Abschnitt, der vielen Pendlern und Fernfahrern durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen bekannt ist. Die Autobahn wirkt hier häufig „unauffällig“: lange Gerade, gut ausgebaut, je nach Tageszeit wechselndes Verkehrsaufkommen. Gerade diese Mischung aus vermeintlich entspannter Streckenführung, dichterem Lkw-Verkehr und kurzfristigen Tempolimits führt in der Praxis dazu, dass Messstellen an solchen Punkten besonders häufig zu Bußgeldbescheiden, Punkten oder Fahrverboten führen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist dabei weniger die Frage entscheidend, ob eine Messung stattgefunden hat, sondern ob sie im konkreten Einzelfall auch verwertbar ist.

Denn moderne Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar als standardisiert, sind aber keineswegs unfehlbar. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder: Nicht das „Ob“, sondern das „Wie“ der Messung ist der zentrale Prüfstein. An Messstellen wie der A12 Höhe Rauen, Fürstenwalde kommen typischerweise stationäre oder teilstationäre Systeme sowie gelegentlich auch mobile Messungen zum Einsatz. Je nach Gerätetyp (Radar, Laser, Weg-Zeit-Verfahren bzw. videobasierte Systeme) unterscheiden sich die Fehlerquellen – und damit auch die Ansatzpunkte für eine sachverständige Überprüfung. Wer sich allein auf den Eindruck verlässt, ein Foto sei „Beweis genug“, unterschätzt, wie viele technische und organisatorische Parameter im Hintergrund stimmen müssen.

Zu den klassischen Angriffspunkten zählen eine fehlerhafte Aufstellung oder Ausrichtung des Messgeräts, unzureichende Dokumentation der Einrichtung, Probleme bei der Zuordnung des gemessenen Wertes zum richtigen Fahrzeug (insbesondere bei parallelen Fahrstreifen und dichter Kolonnenfahrt) oder Störungen durch Reflexionen und Abschattungen. Auch formale Aspekte spielen hinein: Wurde das Messgerät fristgerecht geeicht? Wurden die vorgeschriebenen Wartungs- und Funktionstests durchgeführt und protokolliert? Liegen die notwendigen Messunterlagen vollständig vor, etwa die Lebensakte, Schulungsnachweise oder die Rohmessdaten, soweit diese geräteabhängig verfügbar sind? In der Summe können solche Punkte die Verwertbarkeit der Messung erheblich beeinträchtigen – bis hin zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer deutlichen Reduzierung der Sanktionen.

Gerade an Autobahnmessstellen ist zudem die Situation auf der Fahrbahn ein häufiger Streitpunkt. Bei mehrspurigen Verkehrsflüssen können Messsysteme an ihre Grenzen geraten, wenn Fahrzeuge im Messfeld überlappen oder wenn das Zielobjekt nicht eindeutig identifiziert wird. Ein weiteres Problemfeld ist die sogenannte Plausibilitätsprüfung: Viele Geräte liefern zwar Messwerte, doch ob diese im konkreten Fall mit den Bilddaten, der Fahrspur, dem Abstand und den Umgebungsbedingungen zusammenpassen, ist eine technische Frage. Diese lässt sich seriös nicht „nach Bauchgefühl“ beantworten, sondern nur durch eine fachkundige Auswertung der Messdateien, Protokolle und Geräteeinstellungen.

An dieser Stelle kommt die Arbeit von Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ins Spiel. Messfehler sind nicht bloße Behauptungen, sondern können – bei entsprechender Datenlage – nachvollziehbar nachgewiesen werden. Sachverständige prüfen unter anderem die Messgeometrie, die Gerätekonfiguration, die Einhaltung der Bedienvorgaben, mögliche Störeinflüsse sowie die Konsistenz zwischen Messwert und Bild- bzw. Videodokumentation. Je nach Messsystem kann auch die Auswertung von Rohmessdaten oder Falldateien entscheidend sein. Diese technische Ebene ist in vielen Verfahren der Schlüssel, weil sie über die Frage entscheidet, ob das Gericht von einer zuverlässigen Messung ausgehen darf oder ob Zweifel verbleiben, die zugunsten des Betroffenen wirken.

In der Praxis bewährt sich daher ein Vorgehen, das juristische und technische Prüfung verzahnt. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt Bußgeldverfahren nach eigenen Angaben konsequent nicht nur rechtlich, sondern auch messtechnisch bewerten. Er arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Diese Fallzahl ist insbesondere deshalb relevant, weil sich Messprobleme oft erst dann zuverlässig erkennen lassen, wenn man typische Gerätekonstellationen, wiederkehrende Dokumentationsmängel und die Argumentationslinien der Behörden aus zahlreichen Verfahren kennt. Die Einschaltung eines Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ist dabei kein „Luxus“, sondern häufig das Mittel, um substanzielle Einwände überhaupt belastbar zu machen.

Für Betroffene stellt sich verständlicherweise die Kostenfrage. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung sowie – je nach Versicherungsbedingungen und Deckungszusage – auch die Kosten für die sachverständige Prüfung. Das ist ein wesentlicher Punkt, weil eine qualifizierte messtechnische Begutachtung zwar Aufwand bedeutet, aber gerade bei drohendem Fahrverbot, Punkten oder erhöhten Geldbußen eine entscheidende Weichenstellung sein kann. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln: Fristen im Bußgeldverfahren sind kurz, und die Anforderung sowie Auswertung von Messunterlagen benötigt Zeit. Je eher Akteneinsicht beantragt und die technische Prüfung angestoßen wird, desto größer ist die Chance, relevante Unstimmigkeiten rechtzeitig zu identifizieren.

Nicht jeder Bescheid ist automatisch angreifbar, und nicht jeder Verdacht bestätigt sich. Dennoch zeigt die Erfahrung aus der Verteidigungspraxis, dass sich Fehlerbilder bei Blitzgeräten und ihrer Handhabung regelmäßig finden lassen – sei es durch unvollständige Unterlagen, durch Abweichungen von Bedienvorschriften oder durch Probleme bei der Fahrzeugzuordnung. Entscheidend ist, dass Einwendungen nicht pauschal bleiben, sondern mit konkreten technischen Feststellungen untermauert werden. Genau hier liegt der Mehrwert der sachverständigen Überprüfung, die Dr. Bunzel nach dem geschilderten Ansatz in jedem geeigneten Fall veranlasst.

Wer an der Messstelle A12 Höhe Rauen, Fürstenwalde geblitzt wurde und einen Bußgeldbescheid erhalten hat oder ein Fahrverbot befürchtet, sollte den Vorgang zeitnah prüfen lassen. Eine Kontaktaufnahme zu Dr. Maik Bunzel bietet sich insbesondere dann an, wenn Zweifel an der Messung bestehen oder die Folgen erheblich sind. Am effizientesten ist die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, weil sich dort die wichtigsten Daten strukturiert übermitteln lassen und eine erste Einschätzung auf dieser Grundlage zielgerichtet vorbereitet werden kann.

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