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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 4 bei Jena in Richtung Dresden

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Geblitzt auf der A 4 bei Jena in Richtung Dresden

Sie sind auf der A 4 bei Jena in Fahrtrichtung Dresden gemessen worden, wo eine Geschwindigkeit von 80 km/h zulässig ist. Nun liegt Ihnen ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid vor – und die Frage ist, welche Folgen der Vorwurf hat und was Sie jetzt sinnvollerweise veranlassen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Ein Bußgeldbescheid dagegen wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingeht. Der Einspruch braucht keine sofortige Begründung; die inhaltliche Prüfung folgt nach Akteneinsicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Jena
Fahrtrichtung Dresden
Bundesland Thüringen
Messgerät Traffistar S 330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempo 80 auf einer Autobahn – was das für die Einordnung bedeutet

Auf Autobahnen ergibt sich ein Tempolimit aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft gelten, sie können aber auch nur zeitweise angebracht sein, und bei Wechselverkehrszeichen kann sich der angezeigte Wert ändern. Für den Vorwurf ist entscheidend, welches Limit im Moment der Messung für Ihre Fahrtrichtung – hier Richtung Dresden – tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß bekannt gemacht war. Genau das lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.

Für die Höhe der Sanktion gilt: Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als Außerortsstraßen behandelt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich nach der Ortstafel – auf der A 4 stellt sich diese Frage nicht.

Maßgeblich ist außerdem nicht der abgelesene, sondern der bereinigte Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst danach steht fest, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Liegt Ihr Wert nahe an einer Grenze, kann dieser Abzug über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Limit von 80 km/h bedeutet das, dass die Eintragungsgrenze schneller erreicht ist, als es auf Abschnitten ohne Begrenzung der Fall wäre.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Daneben kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt von Ihrer konkreten Situation und ihrer Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt die Prüfung, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Post der Behörde geht regelmäßig zunächst an die Halteranschrift. Als Halter müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen; zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum wieder einfangen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung für die Fahrtrichtung Dresden und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Ein solches Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Jena wohnen, ist dafür keine Anreise nötig; Unterlagen und Rückfragen laufen über E-Mail, Telefon oder Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 4 galten 80 km/h – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich zum Vorwurf Stellung nehmen?

Nein. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person, nicht die zur Sache. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Nachteil ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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