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Geblitzt auf der A 9 bei Hainspitz, km 208, Richtung Leipzig

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Geblitzt auf der A 9 bei Hainspitz, km 208, Richtung Leipzig

An der A 9 bei Hainspitz, km 208 in Fahrtrichtung Leipzig, wird die Geschwindigkeit mit einer stationären Anlage vom Typ PoliScan Speed überwacht. Zulässig sind an dieser Stelle 120 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält später Post – zunächst häufig einen Anhörungsbogen, danach oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hainspitz
Fahrtrichtung Leipzig
Bundesland Thüringen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 9 – wie sich die Überschreitung auswirkt

Die A 9 zählt im Bußgeldkatalog zu den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Sanktion aus: Bei derselben Überschreitung sind die Regelsätze innerorts durchweg höher als außerorts. Maßgeblich für die Bewertung ist außerdem nicht der Rohwert der Messung, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade wenn Sie knapp über einer Stufengrenze liegen, entscheidet dieser Abzug darüber, welcher Bereich der Tabelle überhaupt greift.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Sieht die Vorschrift für den erreichten Bereich ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Es lohnt sich deshalb, den im Bescheid genannten Vorwurf genau nachzurechnen und mit den Angaben im Messprotokoll zu vergleichen, statt den Betrag ungeprüft zu überweisen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, und zwar dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Welches Limit für die Vorwurfszeit gelten sollte, ergibt sich aus den Verkehrszeichen und deren Anordnung – ein Punkt, der sich erst nach Einsicht in die Akte belastbar beurteilen lässt.

Stationäre Messung: Was sich überprüfen lässt

Dass an einer festen Stelle gemessen wird, bedeutet nicht, dass das Ergebnis unangreifbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem der Ablauf der Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob die Aufnahme tatsächlich Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann.

Als Fahrzeughalter erhalten Sie die Post, selbst wenn am Steuer jemand anderes saß. In dieser Situation ist Zurückhaltung sinnvoll: Wer sich vorschnell zur Fahrereigenschaft äußert, nimmt sich Gestaltungsmöglichkeiten. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich nach Akteneinsicht beurteilen, ob es eine Identifizierung überhaupt trägt.

Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht nehmen, Messung und Zuordnung prüfen, dann entscheiden. Das alles funktioniert vollständig schriftlich und elektronisch. Falls Sie weiter entfernt von Hainspitz wohnen, müssen Sie für das Verfahren also nicht anreisen; die Kommunikation mit der Kanzlei läuft per Telefon, E-Mail oder Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Fahrverbot, Punkte und Probezeit

Droht neben der Geldbuße ein Fahrverbot, ist die zeitliche Planung ein eigenes Thema. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Führerschein der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Solche Umstände müssen jedoch konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 9 Richtung Leipzig schneller als 120 – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei einer vergleichbaren Überschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung bei Hainspitz ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wenn Sie schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lässt sich eine stationäre Messung überhaupt angreifen?

Ja, eine Überprüfung ist möglich. Nach Akteneinsicht können unter anderem die Messung, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer geprüft werden.

Weitere Messstellen: Saale-Holzland-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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