Auf der A 100 in Berlin Richtung Neukölln wird im Bereich Tempelhofer Damm mobil mit einem Gerät vom Typ PoliScan Speed gemessen. Zulässig sind dort 80 km/h. Wenn Sie Post zu einer Messung an dieser Stelle erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – und welcher Geschwindigkeitswert bleibt nach Abzug der Messtoleranz übrig?
Handeln Sie zügig, aber nicht überstürzt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Beim Anhörungsbogen sind Sie nur zu Angaben zu Ihrer Person verpflichtet; zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Alles Weitere lässt sich klären, sobald über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 100 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Tempelhofer Damm, Berlin |
| Fahrtrichtung | Neukölln |
| Bundesland | Berlin |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf einer Autobahn: Was das für die Einstufung bedeutet
Die A 100 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einstufung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Die Frage „innerorts oder außerorts?“ stellt sich hier also nicht – anders als bei sonstigen Straßen, wo die Ortstafel den Ausschlag gibt.
Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Schwelle zu einer höheren Stufe entscheidet dieser Abzug darüber, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder ob Punkte beziehungsweise ein Regelfahrverbot im Raum stehen. Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie deshalb im Bescheid genau, welcher Vorwurf konkret erhoben wird und von welchem bereinigten Wert die Behörde ausgeht.
Auf Autobahnen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt werden, teils auch nur vorübergehend. Welche Beschilderung für den Tatzeitpunkt gilt und ob sie ordnungsgemäß war, gehört daher zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen.
Mobile Messung mit PoliScan Speed – worauf sich die Prüfung richtet
Bei der Messung am Tempelhofer Damm handelt es sich um eine mobile Messung. Mobile Einsätze unterscheiden sich von fest installierten Anlagen unter anderem dadurch, dass Aufbau, Ausrichtung und Bedienung des Geräts für jeden Einsatz neu erfolgen und deshalb im Einzelfall überprüfbar sind.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Angesehen werden dabei unter anderem der Messvorgang und seine Dokumentation, der gültige Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich auch dessen Aussagekraft bewerten. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich seriös einschätzen, ob und mit welcher Stoßrichtung sich eine Verteidigung lohnt.
- Frist sichern: Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids, zunächst ohne Begründung.
- Akteneinsicht: Messunterlagen, Eichnachweis und Beschilderung anfordern.
- Bewertung: erst danach entscheiden, ob der Einspruch aufrechterhalten wird.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung in Bußgeldsachen häufig. Falls Sie nicht in Berlin wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich im Regelfall vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen können digital ausgetauscht werden.
Fahrverbot, Probezeit und persönliche Folgen
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Planung wichtig. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein.
Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, ist das noch kein Bescheid. Wer sich zur Sache nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade wenn unklar ist, wer gefahren ist, sollten Sie nichts ins Formular schreiben, bevor der Akteninhalt bekannt ist.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 100 galten 80 km/h – wird das als innerorts gewertet, weil ich in Berlin geblitzt wurde?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, dass die A 100 im Berliner Stadtgebiet verläuft. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung am Tempelhofer Damm bekommen. Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Verpflichtet sind Sie nur zu Angaben zu Ihrer Person, also Name und Anschrift. Angaben zur Sache – und damit auch zur Fahrerfrage – sind freiwillig, und Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Lohnt sich eine Prüfung, obwohl mit einem geeichten Gerät gemessen wurde?
Eine gültige Eichung ist nur eine von mehreren Voraussetzungen. Über die Akteneinsicht lassen sich zusätzlich der Messvorgang und seine Dokumentation, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen.
Weitere Messstellen: Berlin
- Geblitzt auf der A 100 Höhe Kaiserdamm in Berlin, Richtung Neukölln
- Geblitzt an der Elsenstraße Ecke Puschkinallee in Berlin, Richtung Elsenstraße
- Geblitzt auf der A 115 bei km 26,6 in Berlin, Richtung Norden
- Geblitzt am Mehringdamm Ecke Bergmannstraße in Berlin, Fahrtrichtung Nord
- Geblitzt auf dem Theodor-Heuss-Platz in Berlin, Richtung Heerstraße
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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