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Geblitzt auf der A 5 bei Frankfurt am Main, Richtung Norden

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Geblitzt auf der A 5 bei Frankfurt am Main, Richtung Norden

Auf der A 5 bei Frankfurt am Main in Fahrtrichtung Norden wurde die Geschwindigkeit mit einem Blitzeranhänger gemessen; maßgeblich war dort ein Tempolimit von 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Wert wird Ihnen vorgeworfen, nachdem die Messtoleranz abgezogen wurde? Erst dieser Wert entscheidet über die Folgen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung – Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht, und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang: Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Frankfurt am Main
Fahrtrichtung Norden
Bundesland Hessen
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Einordnung und Toleranz

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das gilt unabhängig davon, welches Limit im Einzelfall gilt, und wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, hängt dagegen von der Ortstafel ab.

Ein Tempolimit auf einer Autobahn ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten, und sie können sich abschnittsweise ändern. Für das Verfahren ist deshalb eine Frage von Bedeutung: War die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, für die Fahrtrichtung Norden ordnungsgemäß und nachvollziehbar ausgeschildert? Das lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Akte klären.

Vom gemessenen Wert wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Nur der Wert danach zählt – und weil die Grenzen für Punkte und Fahrverbot feste Stufen sind, kann ein Unterschied von wenigen km/h über die Rechtsfolge entscheiden.

Messung mit dem Blitzeranhänger – was prüfbar ist

Gemessen wurde hier mit einem Blitzeranhänger. Auch eine solche Messung ist ein technischer Vorgang, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des Geräts, die Beschilderung im relevanten Abschnitt und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Auswertung zu diesen Punkten.

Häufig wird zunächst der Halter angeschrieben. Dabei gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss – das betrifft auch Halter, die zur Fahrerfrage befragt werden. Sinnvoll ist es, vor jeder inhaltlichen Äußerung zu wissen, was in der Akte steht.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit und der Ablauf

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes – also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall.

Wer noch in der Probezeit ist, sollte genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Der Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht nehmen, Messung und Vorwurf prüfen, dann über die Begründung entscheiden. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht folgen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 5 galten 80 km/h – wird das wie innerorts bewertet?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig vom angeordneten Limit. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger, und ein Regelfahrverbot ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe erst einen Anhörungsbogen zur Messung in Richtung Norden erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Kann die Messung mit dem Blitzeranhänger überprüft werden?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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