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Geblitzt auf der A 7 bei Illertissen, km 862,7, Richtung Ulm

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Geblitzt auf der A 7 bei Illertissen, km 862,7, Richtung Ulm

Sie sind auf der A 7 bei Illertissen in Fahrtrichtung Ulm bei Kilometer 862,7 gemessen worden. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h, gemessen wurde mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Kurz darauf kommt meist Post: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst die Unterscheidung. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie – Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne Begründung. Diese Frist sichert Ihnen die Möglichkeit, die Messung über Akteneinsicht überhaupt erst prüfen zu lassen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Illertissen
Fahrtrichtung Ulm
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

120 km/h auf der A 7 – warum die genaue Überschreitung zählt

Die A 7 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog damit als außerorts. Das hat einen direkten Effekt auf die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Gerät angezeigt hat, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann dieser Abzug den Unterschied zwischen zwei Stufen bedeuten.

Relevant wird das vor allem ab 21 km/h Überschreitung: Von dort an wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Blick auf den konkreten Vorwurf im Bescheid lohnt sich also, bevor Sie zahlen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; solche Anordnungen können dauerhaft oder zeitlich begrenzt sein. Ob die Beschilderung am Tag der Messung vollständig, richtig aufgestellt und für Sie erkennbar war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Akte und der zugehörigen Unterlagen nachvollziehen.

Mobile Messung: Was sich in der Akte prüfen lässt

Bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed steht und fällt das Ergebnis mit der ordnungsgemäßen Durchführung. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem, ob das eingesetzte Gerät gültig geeicht war, ob die Messung nachvollziehbar dokumentiert ist, wie die Beschilderung am Messort angeordnet war und ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich tragfähig ist.

Der letzte Punkt ist kein Detail. Bußgeldpost geht zunächst an die Halteradresse, und der Halter ist nicht zwingend die Person am Steuer. Falls ein Messfoto vorliegt, kommt es darauf an, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Solange Sie zur Sache schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden – Schweigen ersetzt keinen Beweis und macht Sie nicht zum überführten Fahrer.

Praktisch sinnvoll ist deshalb diese Reihenfolge: Frist notieren, Einspruch fristgerecht einlegen, Akteneinsicht abwarten, erst danach inhaltlich Stellung nehmen oder entscheiden.

Fahrverbot, Probezeit und Bearbeitung aus der Ferne

Droht nach dem Vorwurf ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und die Zeit entsprechend legen. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust konkret droht; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Ihrem Fall tragfähig ist, hängt allein von den individuellen Umständen ab und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – bis dahin ist der Vorwurf nicht abschließend entschieden.

Falls Sie weiter von Illertissen entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Akteneinsicht und Stellungnahmen laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; Ihre persönliche Anwesenheit ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – ein Blick in die Police vor der ersten Entscheidung ist daher zu empfehlen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 Richtung Ulm unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung daher niedriger als innerorts.

An der Stelle bei km 862,7 sind 120 km/h erlaubt – wird mein angezeigter Wert direkt verwendet?

Nein. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Das kann über die Einordnung in eine Bußgeldstufe entscheiden.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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